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Regeln für künstliche Intelligenz

EU AI Act: Der Countdown läuft – das muss die IT jetzt umsetzen

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Die Hochrisiko-Deadline: Was passiert am 2. August 2026?

Falls der Trilog zwischen zwischen EU-Parlament, -Rat und -Kommission das Digital-Omnibus-Paket nicht rechtzeitig verabschiedet, dann greifen am 2. August 2026 die vollen Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III des EU AI Act. Das betrifft KI-Systeme in acht definierten Einsatzbereichen, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellen.

Das sind die zentralen Pflichten für Anbieter (Art. 16) und Betreiber (Art. 26):

  • Risikomanagementsystem (Art. 9): Unternehmen müssen ein kontinuierliches System zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus ihrer KI-Systeme betreiben – von der Entwicklung über den Betrieb bis zur Stilllegung. Restrisiken müssen dokumentiert, Tests unter realen Bedingungen durchgeführt werden.
  • Daten-Governance (Art. 10): Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen auf Qualität, Repräsentativität und Verzerrungsfreiheit geprüft werden. Die Dokumentation der Datenerhebung, -verarbeitung und -löschung ist Pflicht.
  • Technische Dokumentation (Art. 11): Detaillierte Beschreibungen zu Zweck, Entwicklung, Metriken für Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit sowie menschliche Aufsichtsmechanismen.
  • Automatische Protokollierung (Art. 12): KI-Systeme müssen ihre Aktivitäten automatisch aufzeichnen, um Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14): Systeme müssen so gestaltet sein, dass Menschen Entscheidungen überwachen, korrigieren oder das System deaktivieren können.
  • Konformitätsbewertung (Art. 43): Vor Inverkehrbringung oder Inbetriebnahme muss eine formale Prüfung erfolgen. Für die meisten Systeme reicht eine interne Bewertung. Für biometrische Fernidentifizierung ist eine externe Prüfung durch eine notifizierte Stelle vorgeschrieben.
  • CE-Kennzeichnung und Registrierung (Art. 48, 49): Konforme Systeme erhalten die CE-Kennzeichnung und müssen in der EU-Datenbank registriert werden. Ohne Registrierung darf ein System nicht eingesetzt werden.

Die Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III des EU AI Act

Der AI Act stuft keine Unternehmen ein, sondern den konkreten Einsatzzweck eines KI-Systems.

 Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III des EU AI Act
EinsatzbereichBeispiele
BiometrieFernidentifikation, Emotionserkennung
Kritische InfrastrukturKI-Steuerung in Energie-, Wasser-, Verkehrsnetzen
Bildung & AusbildungAutomatisierte Prüfungsbewertung, Zugangsentscheidungen
Beschäftigung & HRKI-gestützte Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Beförderung
Zugang zu DienstleistungenKreditwürdigkeitsprüfung, Versicherungs-Scoring
StrafverfolgungRisikobewertung von Personen
Migration & GrenzschutzRisikobewertung, Dokumentenprüfung
Justiz & DemokratieEntscheidungsunterstützung für Gerichte, Wahlbeeinflussung

Viele Unternehmen unterschätzen die Reichweite. Ein KI-basiertes Bewerbermanagement-Tool oder ein automatisiertes Kreditscoring-Modell kann bereits in die Hochrisiko-Kategorie fallen – auch wenn es von einem Drittanbieter stammt.

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