Bei on-premise-Konstellationen ist die Verantwortungsverteilung präzise festzulegen. Dazu gehören Infrastruktur, Integrationsleistungen, Betrieb, Wartung und lokale Sicherheit. Da KI-Verträge oft Elemente aus Werk-, Dienst- und Mietvertrag verbinden, sollten europäische Unternehmen für kritische Use Cases auf Erfolgskriterien bestehen. Accuracy-Werte, F1-Scores oder andere Kennzahlen sind messbar und anhand definierter Testverfahren überprüfbar zu machen.
Seit 2026 gewinnen China-Compliance-Klauseln besondere Bedeutung. Bei fehlender Algorithmusregistrierung oder unzureichender Kennzeichnung generierter Inhalte drohen chinesischen Anbietern erhebliche Sanktionen bis zur Stilllegung des Betriebs. Europäische Unternehmen sollten daher verlangen, dass der Anbieter alle erforderlichen Registrierungen bei chinesischen Behörden, insbesondere beim CAC, nachweist und dauerhaft aufrechterhält.
Die Deep Synthesis Provisions schreiben vor, dass KI-generierte Inhalte mit maschinenlesbaren oder erkennbaren Kennzeichnungen versehen werden müssen. Das ist auch für Transparenzpflichten nach Art. 52 EU AI Act relevant. Vertraglich sollte der Anbieter verpflichtet werden, diese Kennzeichnungen technisch umzusetzen und den europäischen Kunden über Änderungen der Kennzeichnungspraxis zu informieren. Zudem ist zu regeln, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich benachrichtigt, sobald er von einer Nutzung seiner KI zur Generierung illegaler oder sanktionsbewehrter Inhalte erfährt. Behördliche Maßnahmen, die den Betrieb der KI unmöglich machen, sollten als Rechtsmangel qualifiziert werden und dem europäischen Kunden ein sofortiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht einräumen.
Geistiges Eigentum und Fine-Tuning
Im Bereich geistigen Eigentums verschiebt sich der Fokus auf Fine-Tuning und Nutzung der Modelle in Europa. Europäische Unternehmen müssen sicherstellen, nur Daten mit ausreichenden Nutzungsrechten zu verwenden, während der chinesische Anbieter zusichern sollte, dass das Pretraining nicht auf Datensätzen beruht, die europäische Urheberrechtsstandards verletzen.
Die Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte ist begrenzt. Nach aktueller Rechtsprechung 2025/2026 genießen rein KI-generierte Outputs regelmäßig keinen klassischen urheberrechtlichen Schutz. Nach chinesischem Recht können solche Inhalte gleichwohl geschützt sein, wenn eine hinreichend kreative menschliche Beteiligung nachweisbar ist. Gerade deshalb sind klare vertragliche Zuweisungsregeln erforderlich.
Empfehlenswert ist eine umfassende Eigentums- und Zuweisungsklausel, wonach sämtliche Rechte an Modellparametern, Outputs, Konfigurationen und Fine-Tuning-Ergebnissen, soweit rechtlich möglich, dem europäischen Kunden zustehen. Dies sollte durch Know-how- und Geheimhaltungsklauseln flankiert werden. Verträge sollten außerdem beidseitige, aber eng begrenzte Audit-Rechte vorsehen, die allein den Nachweis der vereinbarten Datennutzung ermöglichen. Aus europäischer Sicht ist zudem zentral, dass das feinjustierte Modell nach Vertragsende weiter genutzt werden darf.
Verträge: Risiken im Datenschutz
Datenschutz ist bei Kooperationen mit chinesischen KI-Anbietern kein Annex klassischer Softwareverträge. Bereits der Einsatz probabilistischer KI-Systeme kann den Verdacht automatisierter Entscheidungsfindung im Sinne der DSGVO auslösen. Bestehende Auftragsverarbeitungsverträge müssen daher um KI-spezifische Regelungen ergänzt werden, etwa zu zulässigen Datenkategorien, Transparenzpflichten, Nachvollziehbarkeit automatisierter Bewertungen und organisatorischen Maßnahmen gegen unzulässige vollautomatisierte Entscheidungen.
Seit 2026 kann jeder Remote-Support-Zugriff eines chinesischen Anbieters auf eine europäische on-premise-Umgebung als Drittlandtransfer im Sinne der DSGVO gelten, selbst ohne dauerhafte Datenkopie. Verträge sollten deshalb Standardvertragsklauseln, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Löschprotokolle und technische Zugriffsbeschränkungen vorsehen und vollautomatisierte Entscheidungen nur rechtssicher zulassen.
Stand: 16.12.2025
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